Bad Homburg, 19.11.2024 10:23 Uhr
Weiter geht's im Team - Synode bildet Verkündigungsteams
Einstimmig beschlossen! Die evangelische Kirche im Hochtaunus hat am 15. November 2024 für ihre fünf Nachbarschaftsräume die Verkündigungsteam gebildet. Der dafür nötige Sollenstellenplan für 2025-2029 wurde einstimmig ohne Gegenstimme oder Enthaltung beschlossen.
Damit erfolgt die Bildung der Verkündigungsteams in den fünf Nachbarschaftsräumen, die künftig das evangelische Leben und die Verkündigung bei uns im Hochtaunus gemeinsam gestalten. Der Sollstellenplan weist dafür neben den Pfarrstellen auch Stellen für den von der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau finanzierten kirchenmusikalischen und den gemeindepädagogischen Dienst den Nachbarschaftsräumen zu. Bis 2030 wird das Dekanat rund 25 % seiner Pfarrstellen abgeben müssen. Die seelsorgliche und pastorale Betreuung der Menschen vor Ort bleibt jedoch erhalten, da neu zu erstellende Dienst¬ordnungen für die Nachbarschaftsräume auch die Seelsorgebezirke neu ordnen. Die Verringerung der Pfarrstellen in den Nachbarschaftsräumen erfolgt in zwei Schritten: Die erste Reduzierung (5 Pfarrstellen) tritt zum 1. Januar 2028 ein, die zweite (3 Pfarrstellen) erfolgt zum 1. Januar 2030. Im Bereich der Gemeindepädagogik und der Kirchenmusik bleiben alle Stellen erhalten.
Damit erfolgt die Bildung der Verkündigungsteams in den fünf Nachbarschaftsräumen, die künftig das evangelische Leben und die Verkündigung bei uns im Hochtaunus gemeinsam gestalten. Der Sollstellenplan weist dafür neben den Pfarrstellen auch Stellen für den von der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau finanzierten kirchenmusikalischen und den gemeindepädagogischen Dienst den Nachbarschaftsräumen zu. Bis 2030 wird das Dekanat rund 25 % seiner Pfarrstellen abgeben müssen. Die seelsorgliche und pastorale Betreuung der Menschen vor Ort bleibt jedoch erhalten, da neu zu erstellende Dienst¬ordnungen für die Nachbarschaftsräume auch die Seelsorgebezirke neu ordnen. Die Verringerung der Pfarrstellen in den Nachbarschaftsräumen erfolgt in zwei Schritten: Die erste Reduzierung (5 Pfarrstellen) tritt zum 1. Januar 2028 ein, die zweite (3 Pfarrstellen) erfolgt zum 1. Januar 2030. Im Bereich der Gemeindepädagogik und der Kirchenmusik bleiben alle Stellen erhalten.
Kirche bleibt vor Ort
„Ein Abschmelzen von 25 % der Pfarrstellen ist ein herber Verlust“, erläutert Dekanin Dr. Juliane Schüz in der Erklärung der Beschlussvorlage für die Synode. Manches werde dadurch anders werden oder wegfallen. Gut sei aber, dass in allen Räumen auch weiter viele Menschen da seien, die evangelisches Leben gestalten.„Menschen werden weiterhin vor Ort Gemeinschaft erfahren und ihre Pfarrperson kennen können“, so Juliane Schüz. „Wenn eine Pfarrstelle wegfällt, heißt das nicht, dass es in dieser Gemeinde keine Pfarrperson mehr gibt und der Wegfall trifft auch keine Aussage über die Wichtigkeit einer Gemeinde oder der Arbeit an diesem Ort.“ Bei der Auswahl der wegfallenden Stellen wurden vielmehr die regulären Ruhestandsversetzungen und etwaige Vakanzen als Grundlage verwendet, um nicht in bestehende Dienstverhältnisse einzugreifen. Wie sich das evangelische Leben vor Ort gestaltet, wird in neuen Dienstordnungen für die Verkündigungsteams festgelegt, die ab dem kommenden Jahr erstellt werden. „Es wird keine Kirche vor Ort ohne Pfarrperson dastehen, denn wir denken neu in größeren Räumen“, so Juliane Schüz. „Wir haben Glück, denn wir haben einen längeren Zeithorizont, als in den meisten Unternehmen – wir entscheiden jetzt und haben drei Jahre Zeit uns auf diesen Wandel vorzubereiten.“
Verkündigung gemeinsam gestalten
Im Bereich der Kirchenmusik und des Gemeindepädagogischen Dienstes im Dekanat Hochtaunus bleiben im Zeitraum 2025-2029 alle Stellen erhalten. „Wir haben gerade eine Gemeindepädagogin für den Nachbarschaftsraum Friedrichsdorf eingestellt“, freut sich Präses Susanne Kuzinski. „Und wir werden jedem Nachbarschaftsraum eine volle gemeindepädagogische Stelle zuordnen.“ In der Kirchenmusik werden je eine volle Stelle in Oberursel/Steinbach und Bad Homburg eingerichtet. Eine weitere volle Stelle wird dem Nachbarschaftsraum Usinger Land Nord zugeordnet. Diese soll – gemäß Vorschlag und auf den ausdrücklichen Wunsch der Synode – auch einen Dienstauftrag für die kirchenmusikalische Begleitung im Nachbarschaftsraum Usinger Land Süd erhalten. „Wir möchten auch in der Kirchenmusik gerne eine volle Stelle ausschreiben, um sie attraktiv für Bewerberinnen und Bewerber zu machen“, erläutert Susanne Kuzinski diese Lösung. „Und wir vermeiden dadurch auch die Verdopplung von Meetings und Dienstgesprächen und schaffen damit mehr Zeit für die Kirchenmusik.“Verkündigungsteams der Nachbarschaftsräume
Nach Erläuterung und konstruktiver Diskussion hat die Synode die folgende Verteilung der Stellen auf die Nachbarschaftsräume einstimmig beschlossen:Im Verkündigungsteam für Bad Homburg entfällt im ersten Schritt eine 0,5-Pfarrstelle, im zweiten Schritt weitere 1,5-Pfarrstellen. Es wird eine gemeindepädagogische Stelle und zum 1. Januar 2025 eine weitere 0,5-Stelle in der Kirchenmusik ordentlich zugeordnet. Damit sollen in Bad Homburg auch im Jahr 2030 noch mindestens 8 Personen im Verkündigungsteam arbeiten können.
Der Nachbarschaftsraum Friedrichsdorf wird zum 1. Januar 2028 eine Pfarrstelle abgeben. Die bisherige 0,75-Stelle in der Gemeindepädagogik, die gerade neu besetzt wurde, wird zum 1. Januar 2025 auf eine volle Stelle aufgestockt. 2030 planen wir mit 4 Mitgliedern im Verkündigungsteam.
Im Nachbarschaftsraum Oberursel-Steinbach werden im ersten Schritt 1,5 Pfarrstellen wegfallen, zur gleichen Zeit kann wegen Ruhestands eine 0,5-Pfarrstelle neu besetzt werden. Zu Beginn 2030 kann eine dann freiwerdende 1,0-Pfarrstelle nicht wieder neu besetzt. Die kirchenmusi¬kalische Stelle bleibt erhalten und der gemeindepädagogische Dienst wird auf eine volle Stelle aufgestockt. Wir planen somit für 2030 mit 8 Personen im Verkündigungsteam.
Für das Usinger Land Nord sieht der Stellenplan zum 1. Januar 2028 nur eine Reduzierung um eine volle Pfarrstelle vor. Eine aktuell vakante Stelle kann somit jetzt neu besetzt werden. Es wird je eine volle gemeindepädagogische und kirchenmusikalische Stelle zugeordnet. Für die kirchenmusikalische Stelle empfiehlt die Synode, in der Dienstordnung einen Dienstauftrag für das Usinger Land zu erteilen, damit kirchenmusikalische Angebote auch im Nachbarschaftsraum Usinger Land Süd stattfinden. So können auch im Jahr 2030 noch mindestens 7 Personen im Verkündigungsteam Usingen Nord arbeiten.
Das Usinger Land Süd verliert im ersten Schritt eine 1,0¬Pfarrstelle, die derzeit schon vakant ist, im zweiten Schritt weiterhin eine 0,5¬Stelle im Rahmen eines Ruhestandeintritts. Zugeordnet wird auch hier eine volle Stelle in der Gemeindepädagogik. 2030 planen wir so mit 6 Mitgliedern im Verkündigungsteam.
Dabei sind in diesen Aufstellungen die Stellen im gemeindepädagogischen und kirchenmusikalischen Dienst nicht mit einbezogen, die von den Gemeinden selbst finanziert werden. Ebenso kommen die hier nicht mit aufgeführten Verkündigungsdienste durch ehrenamtliche Lektor*innen und Prädikant*innen noch hinzu.