Bad Homburg, 11.11.2024 12:28 Uhr
Herbstsynode der EKHN: sexualisierte Gewalt, Klimaschutzgesetz, Zukunft des Flüchtlingsfonds
Vom 27. bis 30. November tritt im Dominikanerkloster in Frankfurt am Main die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) zusammen. Auf der Tagesordnung stehen u.a. ein Statusbericht zum Vorgehen gegen sexualisierte Gewalt, das Klimaschutzgesetz der EKHN, die Zukunft des Flüchtlingsfonds und die Weiterentwicklung der Transformation der Landeskirche. Außerdem wird Kirchenpräsident Volker Jung einen Rückblick auf seine Amtszeit geben.
Normalerweise berichtet ein Kirchenpräsident der Synode nur einmal im Jahr, was auf der Frühjahrssynode im April bereits der Fall war. Dieses Jahr stellt jedoch eine Ausnahme dar: Kirchenpräsident Volker Jung wird in einem Bericht auf seine 16jährige Amtszeit zurückblicken, bevor er Ende Dezember in den Ruhestand gehen wird. Im Januar wird Ulrike Scherf, Stellvertretende Kirchenpräsidentin, kommissarisch das Amt übernehmen, bevor Christiane Tietz zum 1. Februar ihr Amt als neue Kirchenpräsidentin antritt. Sie war im Rahmen einer Sondersynode Ende September mit großer Mehrheit im ersten Wahlgang von der Kirchensynode gewählt worden.
„Die Kirchensynode steht ganz im Zeichen des aktuellen Transformationsprozesses ekhn2030 als Reaktion auf zurückgehende Mitgliederzahlen und Finanzen. Dazu gehört auch die Neuordnung von Verwaltung und Organisation auf allen Ebenen“, sagt Birgit Pfeiffer, Präses der Kirchensynode der EKHN. „Wir brauchen eine schlanke Struktur und digitale Prozesse, damit Haupt- und Ehrenamtliche sich auf ihre Aufgaben in Kirche und Gesellschaft konzentrieren können.“
Ein wichtiges Thema ist der Bericht von Petra Knötzele, Leiterin der Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt der EKHN, und Matthias Schwarz, Mitarbeiter der Fachstelle und Betroffenenvertreter im Beteiligungsforum der Evangelischen Kirche Deutschland (EKD). Zum einen wird es um Entscheidungen zu Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt der zuvor stattfindenden EKD-Synode gehen, aber auch darum, wie die EKHN zu diesem Thema weiterarbeitet.
Nachdem im Frühjahr der Entwurf des Klimaschutzgesetzes eingebracht wurde, soll das Gesetz nach Bearbeitung durch die Ausschüsse nun verabschiedet werden. Außerdem auf der Tagesordnung steht die Zukunft des Flüchtlingsfonds der EKHN, der seit 2015 wertvolle Arbeit im Bereich der unabhängigen Asylberatung ermöglicht. Die ursprüngliche Finanzierung ist bis Ende 2025 angelegt, nun soll über die Fortführung entschieden werden. Die Synode wird sich angesichts aktueller politischer Debatten auch mit einer Resolution zum Thema Migration und Menschenrechte befassen.
Normalerweise berichtet ein Kirchenpräsident der Synode nur einmal im Jahr, was auf der Frühjahrssynode im April bereits der Fall war. Dieses Jahr stellt jedoch eine Ausnahme dar: Kirchenpräsident Volker Jung wird in einem Bericht auf seine 16jährige Amtszeit zurückblicken, bevor er Ende Dezember in den Ruhestand gehen wird. Im Januar wird Ulrike Scherf, Stellvertretende Kirchenpräsidentin, kommissarisch das Amt übernehmen, bevor Christiane Tietz zum 1. Februar ihr Amt als neue Kirchenpräsidentin antritt. Sie war im Rahmen einer Sondersynode Ende September mit großer Mehrheit im ersten Wahlgang von der Kirchensynode gewählt worden.
„Die Kirchensynode steht ganz im Zeichen des aktuellen Transformationsprozesses ekhn2030 als Reaktion auf zurückgehende Mitgliederzahlen und Finanzen. Dazu gehört auch die Neuordnung von Verwaltung und Organisation auf allen Ebenen“, sagt Birgit Pfeiffer, Präses der Kirchensynode der EKHN. „Wir brauchen eine schlanke Struktur und digitale Prozesse, damit Haupt- und Ehrenamtliche sich auf ihre Aufgaben in Kirche und Gesellschaft konzentrieren können.“
Ein wichtiges Thema ist der Bericht von Petra Knötzele, Leiterin der Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt der EKHN, und Matthias Schwarz, Mitarbeiter der Fachstelle und Betroffenenvertreter im Beteiligungsforum der Evangelischen Kirche Deutschland (EKD). Zum einen wird es um Entscheidungen zu Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt der zuvor stattfindenden EKD-Synode gehen, aber auch darum, wie die EKHN zu diesem Thema weiterarbeitet.
Nachdem im Frühjahr der Entwurf des Klimaschutzgesetzes eingebracht wurde, soll das Gesetz nach Bearbeitung durch die Ausschüsse nun verabschiedet werden. Außerdem auf der Tagesordnung steht die Zukunft des Flüchtlingsfonds der EKHN, der seit 2015 wertvolle Arbeit im Bereich der unabhängigen Asylberatung ermöglicht. Die ursprüngliche Finanzierung ist bis Ende 2025 angelegt, nun soll über die Fortführung entschieden werden. Die Synode wird sich angesichts aktueller politischer Debatten auch mit einer Resolution zum Thema Migration und Menschenrechte befassen.