Michael Narkus, Andreas Gersch, Stephanie Schild, Julia Helf, Claudia Zenker-Roth, Jens Meier, Julia Bislimi, Birgitt Koose, Ingrida Vanisova
61381 Friedrichsdorf
Tel.: 06172 3088-40
Fax: 06172 3088-41
mav.dekanat.hochtaunus (at) ekhn (dot) de
Das MAV-Büro ist jeden Montag von 8 bis 14 Uhr besetzt. Vorsitzenden Jens Meier erreichen Sie in dringenden Angelegenheiten unter 0176 / 54 89 68 38 (Mo.-Fr., 9-16 Uhr).
Kontakt MAV Hochtaunus
Otto-Hahn-Str. 2061381 Friedrichsdorf
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Sitzungstermine 2024 / Vollversammlung 2025
Über aktuelle Personalangelegenheiten (gemäß §37 MAVG) beraten und entscheiden wir jeden 2. Mittwoch im Rahmen unserer MAV-Sitzung (12 bis 16 Uhr).2024 beginnt der Sitzungsturnus ab dem 24.1.2024 (dann 7.2., 21.2., 6.3., 20.3. usw.).
Die Mitarbeitendenvollversammlung 2025 findet am Mi., 10.9.25 von 15 bis 17 Uhr statt (Ort: tba).
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Handreichung des Personalrechtreferats der EKHN zum kirchlichen Arbeitsrecht_2018 ... (689,23 KB)
Fragen zum staatliches Arbeitsrecht: Kostenlose Hotline des Arbeitsministeriums für Arbeit und Soziales, 030 / 221 911 004
Natürlich steht auch die MAV Hochtaunus bei arbeitsrechtlichen Fragen gerne zur Verfügung.
Kirchliches und staatliches Arbeitsrecht
Arbeitsrecht der EKHN (pdf, alphabetisch geordnet) ... (392,25 KB)Handreichung des Personalrechtreferats der EKHN zum kirchlichen Arbeitsrecht_2018 ... (689,23 KB)
Fragen zum staatliches Arbeitsrecht: Kostenlose Hotline des Arbeitsministeriums für Arbeit und Soziales, 030 / 221 911 004
Natürlich steht auch die MAV Hochtaunus bei arbeitsrechtlichen Fragen gerne zur Verfügung.
Meldestellen in der EKHN (Hinweis vom August 2023)
Der Gesetzgeber formuliert an einigen Stellen die Notwendigkeit, Beschwerden oder Hinweise auf rechtswidriges Verhalten benennen zu können. Auch in kirchlichen Arbeits- und Dienstverhältnissen greifen diese Vorschriften. Eine Zusammenfassung der verschiedenen Möglichkeiten sowie eine Einordnung sind im Folgenden zu finden.Entgeltverhandlungen 2023: EKHN übernimmt Abschluss im öffentlichen Dienst weitgehend
Anknüpfung an den TVöD für Angestellte in der hessen-nassauischen Kirche mit erneutem Inflationsausgleich, Sockelbetrag und prozentualer GehaltssteigerungJuni 2023. Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) übernimmt bei den Entgelten für ihre rund 19.500 Angestellten die Rahmenbedingungen aus dem öffentlichen Dienst. So wird unter anderem ein Inflationsausgleich in Höhe von bis zu 3000 Euro nach und nach ausgezahlt. Zudem sollen die Gehälter um 5,5 Prozent steigen. Alle erhalten außerdem ab 2024 einen Sockelbetrag von 200 Euro im Monat. Das teilte die Arbeitsrechtliche Kommission der EKHN am Freitag (16. Juni 2023) in Darmstadt mit. Die Regelung tritt am 1. Juli in Kraft. Die neue Entgelttabelle kommt am 1. März 2024 und gilt mindestens bis zum 31. Dezember 2024.
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Arbeitsrecht aktuell: Fortbildung, Weiterbildung und Personalförderung
Kennen Sie den Unterschied zwischen Fortbildung, Weiterbildung, Supervision und Schulungen? Wussten Sie, dass alle Mitarbeitenden pro Jahr Anspruch auf sieben Tage Fortbildungsurlaub haben?Weiter lesen ... [close] |
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Sind Sie darüber informiert, dass der Arbeitgeber Fortbildungs- und Weiterbildungsanträge ablehnen muss, wenn die Fort-/Weiterbildung nicht von der Kirchenverwaltung anerkannt ist? Viel mehr Wissen rund um den Themenbereich Personalförderung bietet das „Kirchengesetz über die Maßnahmen zur Personalförderung (Personalförderungsgesetz – PFördG)“. Das Gesetz finden Sie hier … |
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Arbeitsrecht aktuell: Ärztliche Bescheinigung bereits am ersten Tag der Erkrankung?
Darf der Arbeitgeber eigentlich bereits am ersten Krankheitstag von einem Mitarbeitenden ein ärztliches Attest fordern? Ja, das kann er - allerdings nur in Einzelfällen. Eine Regelung, die immer und von allen Mitarbeitenden die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung bereits am ersten Krankheitstag fordert, ist ungültig und widerspricht Paragraph 44 der Kirchlichen Dienstvertragsordnung (KDO). KDO im Internet ...
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