
Kirche fördert nachhaltige Mobilität
Ev. Kirchengemeinden, Kitas, Dekanate und andere Einrichtungen der EKHN können bis zum 30. November 2023 Anträge zur Förderung stellen. Ziel des Projektes des Zentrums für Gesellschaftliche Verantwortung: „Wir wollen Sie in Ihrem Bemühen unterstützen, die Mobilität vor Ort auf nachhaltige Beine zu stellen“, sagt Klimaschutzmanagerin Cassandra Silk-Erb. Es ist eine Förderung bis zu 2.000 Euro möglich.
Sexualisierte Gewalt: Wie geht Hessen-Nassau mit dem Thema um?
Am 3. Februar 2023 hat das Bistum Mainz seine erste unabhängige Untersuchung zur Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt veröffentlicht. Es ist die sogenannte „EVV-Studie“ - EVV steht für „Erfahren, Verstehen, Vorsorgen“. Sie will im Bistum für Transparenz in Fragen der sexualisierten Gewalt sorgen und beleuchtet das Thema von 1945 bis in die Gegenwart. In diese Spanne fällt unter anderem auch die Amtszeit des bekannten Mainzer Kardinal Karl Lehmans, der 2018 starb.Weitere Informationen zum Umgang der EKHN mit sexualisierter Gewalt ...![]() |
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Evangelische Kirche und Prävention Wie geht die evangelische Kirche mit dem Thema sexualisierte Gewalt um? Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat sexualisierte Gewalt bereits seit 2010 zu einem Schwerpunkt ihrer Präventionsarbeit gemacht. Auslöser waren damals Hinweise Betroffener im Zuge der Debatte um sexualisierte Übergriffe in der katholischen Kirche. Die EKHN reagierte unmittelbar, als sich auch bei der EKHN Betroffene meldeten. Es wurden neben den Gleichstellungsbeauftragten weitere konkrete Ansprechpartnerinnen und -partner benannt. Seitdem wurde die Präventions- und Aufarbeitungsarbeit in der EKHN kontinuierlich weiterentwickelt und verstärkt. Sie reicht von Informationen in „leichter Sprache“ bis hin zu einem umfassenden Gewaltpräventions-Gesetz. Präventions-Gesetz setzt Standards Ein wichtiger Schritt war die Verabschiedung des Gewaltpräventions-Gesetzes von 2020. Es fasst viele Einzelmaßnahmen zusammen und definiert unter anderem klare Standards zu verpflichtenden Schutzkonzepten in kirchlichen Einrichtungen. Es stellt zudem verbindliche Verhaltensanforderungen an Haupt- und Ehrenamtliche, wie zum Beispiel ein Distanz- und Abstinenzgebot in besonderen Macht- und Vertrauensverhältnissen und bei besonderen Abhängigkeiten. Verbindlich werden darin neben der Prävention auch Intervention und Aufarbeitung festgelegt. Hilfe und Strafverfolgung in der EKHN Betroffenen, die sich wegen sexualisierter Gewalt melden, half die EKHN von Anfang an individuell und unbürokratisch, etwa bei der Finanzierung möglicher Therapiekosten. In Absprache mit den Betroffenen wurde Anzeige erstattet oder aber, wenn wegen der Verjährung keine staatliche Ermittlung durchgeführt wurde, bei öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen ein disziplinarrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Im Oktober 2022 hat in Hessen-Nassau nun auch eine unabhängige Anerkennungskommission ihre Arbeit aufgenommen. Die EKHN beteiligt sich zudem an der umfassenden Aufarbeitungsstudie der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Außerdem finanziert die EKHN eine wissenschaftliche Vorstudie über “strukturelle Begünstigungen von sexualisierter Gewalt“ in der Kirche mit, die durch die Humboldt-Universität Berlin erarbeitet wird. Nach wie vor gilt. In Hessen-Nassau werden Beschuldigungen wegen sexualisierter Gewalt umgehend an die Staatsanwaltschaft weitergegeben - sofern die Betroffenen zustimmen. Einbezug Betroffener von Anfang an In der EKHN prägen die Erfahrungen durch die Aufarbeitung der Schicksale von Kindern in evangelischen Heimen die Begleitung von Betroffenen sexualisierter Gewalt. Hier leistete die EKHN vor allem mit dem Einbezug Betroffener von Anfang an Pionierarbeit. Diese Ansätze waren bundesweit wegweisend und flossen auch in den Aktionsplan der EKD gegen sexualisierte Gewalt ein. Im Jahr 2023 nahm die multiprofessionell besetzte Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt ihre Arbeit auf. Sie ist direkt dem Kirchenpräsidenten zugeordnet. In ihr werden vorhandene Stellenressourcen gebündelt und aufgestockt. Wichtiges Mitglied ist der Betroffenenvertreter, der die Sichtweisen und Anliegen Betroffener in die Arbeit einbringt. Zahlen in Hessen-Nassau Nach aktuellem Kenntnisstand (März 2023) haben sich in der EKHN, die aktuell rund 1,4 Millionen Mitglieder hat, seit dem Gründungsjahr 1947 bis heute 80 Verdachtsfälle ergeben, bei denen die Befürchtung bestand, dass Menschen im Bereich der EKHN Opfer sexualisierter Gewalt wurden. Davon haben sich 42 Fälle gegen Pfarrpersonen gerichtet. 24 Meldungen in Zusammenhang mit Pfarrpersonen wurden als nachgewiesen oder zumindest sehr wahrscheinlich eingestuft. Enthalen in der Gesamtzahl von 80 Verdachtsfällen sind ebenfalls Vorkommnisse aus Heimen in evangelischer Trägerschaft enthalten, von denen ein Großteil in die Zeit vor 1975 fällt. Im Fokus steht in der EKHN insgesamt nicht nur die Rolle von Pfarrpersonen, sondern ebenso die von pädagogischem Fachpersonal, weiteren kirchlichen Berufsgruppen oder auch den zahlreichen ehrenamtlich Mitarbeitenden. Präventionsbeauftragte des Dekanats Hochtaunus Das Dekanat Hochtaunus hat mit Elke Schlemm und Stephanie Schild zwei Präventionsbeauftragte auf Dekanatsebene, die bei Verdachtsfällen kontaktiert werden können. Elke Schlemm 06081/576165, 0160/7727054 elke.schlemm (at) evangelisch-hochtaunus (dot) de Stephanie Schild 06081-9857416 stephanie.schild (at) ekhn (dot) de Internetseite der Landeskirche "Null Toleranz bei Gewalt": https://www.ekhn.de/ueber-uns/null-toleranz-bei-gewalt.html |
