Geistliche Impulse
Die Herrnhuter Tageslosung

Pfingsten - Gottes frischer Wind

Im Johannesevangelium erklärt Jesus einmal, wie das mit dem Heiligen Geist ist. Er vergleicht ihn mit dem Wind. „Der Wind bläst, wo er will, und du hörst sein Sausen wohl; aber du weißt nicht, woher er kommt und ... Mehr dazu ...

"Wo zwei oder drei versammelt sind in meinem Namen, da bin ich mitten unter ihnen“

Christi Himmelfahrt – ein Feiertag, den viele für ein verlängertes Wochenende nutzen jetzt im Mai, wo alles in der Natur sprießt und blüht. Insofern ein beliebter Feiertag. Aber was ist sein Ursprung? Was wird an ... Mehr dazu ...

Und vergib uns unsere Schuld!

Mit der bedingungslosen Kapitulation am 7. Mai 1945 endete nicht nur der Zweite Weltkrieg, sondern für viele Menschen auch die Verfolgung durch das nationalsozialistische Regime. Sie konnten wieder ein Leben in Freiheit ... Mehr dazu ...
Weitere Informationen zum Umgang der EKHN mit sexualisierter Gewalt ...close  [close]

Evangelische Kirche und Prävention


Wie geht die evangelische Kirche mit dem Thema sexualisierte Gewalt um? Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat sexualisierte Gewalt bereits seit 2010 zu einem Schwerpunkt ihrer Präventionsarbeit gemacht. Auslöser waren damals Hinweise Betroffener im Zuge der Debatte um sexualisierte Übergriffe in der katholischen Kirche. Die EKHN reagierte unmittelbar, als sich auch bei der EKHN Betroffene meldeten. Es wurden neben den Gleichstellungsbeauftragten weitere konkrete Ansprechpartnerinnen und -partner benannt. Seitdem wurde die Präventions- und Aufarbeitungsarbeit in der EKHN kontinuierlich weiterentwickelt und verstärkt. Sie reicht von Informationen in „leichter Sprache“ bis hin zu einem umfassenden Gewaltpräventions-Gesetz.

Präventions-Gesetz setzt Standards


Ein wichtiger Schritt war die Verabschiedung des Gewaltpräventions-Gesetzes von 2020. Es fasst viele Einzelmaßnahmen zusammen und definiert unter anderem klare Standards zu verpflichtenden Schutzkonzepten in kirchlichen Einrichtungen. Es stellt zudem verbindliche Verhaltensanforderungen an Haupt- und Ehrenamtliche, wie zum Beispiel ein Distanz- und Abstinenzgebot in besonderen Macht- und Vertrauensverhältnissen und bei besonderen Abhängigkeiten. Verbindlich werden darin neben der Prävention auch Intervention und Aufarbeitung festgelegt.

Hilfe und Strafverfolgung in der EKHN


Betroffenen, die sich wegen sexualisierter Gewalt melden, half die EKHN von Anfang an individuell und unbürokratisch, etwa bei der Finanzierung möglicher Therapiekosten. In Absprache mit den Betroffenen wurde Anzeige erstattet oder aber, wenn wegen der Verjährung keine staatliche Ermittlung durchgeführt wurde, bei öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen ein disziplinarrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Im Oktober 2022 hat in Hessen-Nassau nun auch eine unabhängige Anerkennungskommission ihre Arbeit aufgenommen. Die EKHN beteiligt sich zudem an der umfassenden Aufarbeitungsstudie der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Außerdem finanziert die EKHN eine wissenschaftliche Vorstudie über “strukturelle Begünstigungen von sexualisierter Gewalt“ in der Kirche mit, die durch die Humboldt-Universität Berlin erarbeitet wird. Nach wie vor gilt. In Hessen-Nassau werden Beschuldigungen wegen sexualisierter Gewalt umgehend an die Staatsanwaltschaft weitergegeben - sofern die Betroffenen zustimmen.


Einbezug Betroffener von Anfang an


In der EKHN prägen die Erfahrungen durch die Aufarbeitung der Schicksale von Kindern in evangelischen Heimen die Begleitung von Betroffenen sexualisierter Gewalt. Hier leistete die EKHN vor allem mit dem Einbezug Betroffener von Anfang an Pionierarbeit. Diese Ansätze waren bundesweit wegweisend und flossen auch in den Aktionsplan der EKD gegen sexualisierte Gewalt ein. Im Jahr 2023 nahm die multiprofessionell besetzte Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt ihre Arbeit auf. Sie ist direkt dem Kirchenpräsidenten zugeordnet. In ihr werden vorhandene Stellenressourcen gebündelt und aufgestockt. Wichtiges Mitglied ist der Betroffenenvertreter, der die Sichtweisen und Anliegen Betroffener in die Arbeit einbringt.

Zahlen in Hessen-Nassau

Nach aktuellem Kenntnisstand (März 2023) haben sich in der EKHN, die aktuell rund 1,4 Millionen Mitglieder hat, seit dem Gründungsjahr 1947 bis heute 80 Verdachtsfälle ergeben, bei denen die Befürchtung bestand, dass Menschen im Bereich der EKHN Opfer sexualisierter Gewalt wurden. Davon haben sich 42 Fälle gegen Pfarrpersonen gerichtet. 24 Meldungen in Zusammenhang mit Pfarrpersonen wurden als nachgewiesen oder zumindest sehr wahrscheinlich eingestuft. Enthalen in der Gesamtzahl von 80 Verdachtsfällen sind ebenfalls Vorkommnisse aus Heimen in evangelischer Trägerschaft enthalten, von denen ein Großteil in die Zeit vor 1975 fällt. Im Fokus steht in der EKHN insgesamt nicht nur die Rolle von Pfarrpersonen, sondern ebenso die von pädagogischem Fachpersonal, weiteren kirchlichen Berufsgruppen oder auch den zahlreichen ehrenamtlich Mitarbeitenden.

Präventionsbeauftragte des Dekanats Hochtaunus

Das Dekanat Hochtaunus hat mit Elke Schlemm und Stephanie Schild zwei Präventionsbeauftragte auf Dekanatsebene, die bei Verdachtsfällen kontaktiert werden können.

Elke Schlemm
06081/576165, 0160/7727054
elke.schlemm (at) evangelisch-hochtaunus (dot) de

Stephanie Schild
06081-9857416
stephanie.schild (at) ekhn (dot) de

Internetseite der Landeskirche "Null Toleranz bei Gewalt":
https://www.ekhn.de/ueber-uns/null-toleranz-bei-gewalt.html

Dekanat Bad Homburg Evangelisches Dekanat Hochtaunus, Dekanat Bad Homburg

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