Arbeitsrecht aktuell: Resturlaub über Jahre sammeln?
Eigentlich verfallen Urlaubstage, wenn sie nicht im jeweiligen Kalenderjahr wahrgenommen werden. Ausnahmen können jedoch arbeitsvertraglich gewährt werden, wie dies das Arbeitsrecht der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) auch vorsieht:
https://www.kirchenrecht-ekhn.de/document/20497