Bad Homburg, 25.01.2024 12:44 Uhr
Wie geht die Evangelisch Kirche in Hessen und Nassau mit sexualisierter Gewalt um?
Am 25. Januar 2024 wurde die unabhängige Studie zur Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche "ForuM" veröffentlicht. Wie geht Hessen-Nassau mit grenzüberschreitenden Handlungen, sexualisierter Gewalt und dem Thema Missbrauch um?
ForuM-Studie - geschehenes Unrecht aufarbeiten, neues Unrecht verhindern
Die EKHN hat sexualisierte Gewalt seit zwei Jahrzehnten zu einem Schwerpunkt ihrer Präventionsarbeit gemacht. Betroffenen Menschen hilft die EKHN schon heute individuell und unbürokratisch. Dies kann nur ein Teil der Arbeit sein. Um auch systemisch bedingte Risikofaktoren für sexualisierte Gewalt in der evangelischen Kirche und Diakonie zu kennen und gegen sie vorgehen zu können, hat die Synode der EKD 2018 die Aufarbeitungsstudie ForuM beschlossen. Durchgeführt wurde sie von Forschenden von verschiedenen deutschen Universitäten und Instituten. Wir in der EKHN werden die Ergebnisse der ForuM-Studie gründlich studieren und diese sehr ernst nehmen.Auch das bundesweite Beteiligungsforum der EKD , in dem betroffene Personen vertreten sind, wird sich mit der Studie beschäftigen, und es werden Gespräche mit der EKHN und den anderen Landeskirchen stattfinden. Ziel des Beteiligungsforums ist es, der EKD-Synode im November 2024 Maßnahmen vorzulegen.
Auch wir bei der EKHN werden selbstverständlich neue Erkenntnisse in unsere Arbeit einfließen lassen, um von sexualisierter Gewalt betroffene Personen besser zu unterstützen und um geschehenes Unrecht aufzuarbeiten und neues zu verhindern.
„Sexualisierte Gewalt zu bekämpfen, betroffenen Personen Recht zu verschaffen und ihr Leid anzuerkennen ist der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und auch mir persönlich seit vielen Jahren ein besonderes Anliegen. Die ForuM-Studie hilft uns sehr, Risiken in unseren kirchlichen Strukturen zu erkennen und weiter präventiv zu arbeiten. Wenn sich von sexualisierter Gewalt betroffene Menschen jetzt ermutigt fühlen, sich bei uns zu melden, begrüße ich das sehr. Wir werden alles daransetzen, Verdachtsfällen nachzugehen und Fälle aufzuarbeiten.“
Dr. Volker Jung, Kirchenpräsident der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN)
Anlaufstellen für von sexualisierter Gewalt betroffene Personen
Wir möchten von sexualisierter Gewalt betroffene Personen ausdrücklich ermutigen, sich zu melden.Eine erste Anlaufstelle ist die Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt der EKHN , die erreichbar ist unter geschaeftsstelle (at) ekhn (dot) de oder unter 06151-405 106.
Für Personen, die lieber anonym bleiben möchten, hat die EKHN ein anonymes Meldeportal eingerichtet:
https://ekhn.integrityline.app/
Für Menschen, die lieber außerhalb der EKHN und Kirche Ansprechpartner:innen suchen, gibt es ebenfalls Anlaufstellen, die man unter anderem auf dieser bundesweiten Seite finden kann .
Zahlen der EKHN in Forum-Studie
Die ForuM-Studie erfasst Verdachtsfälle und bestätigte Fälle, in denen eine erwachsene, bei der EKHN haupt- oder ehrenamtlich beschäftigte Person sexualisierte Gewalt an Minderjährigen ausgeübt hat oder der Verdacht bestand.Davon sind in der EKHN im erfragten Zeitraum von 1945 bis 2020 45 Fälle bekannt. Diese Zahl haben wir den Autor:innen der ForuM-Studie übermittelt. Nach unserem aktuellen Kenntnisstand waren die Täter*innen und beschuldigten Personen überwiegend Pfarrpersonen.
EKHN aktiv gegen sexualisierte Gewalt
In der EKHN prägen die Erfahrungen aus der Aufarbeitung der Schicksale von Kindern in evangelischen Heimen, wie wir von sexualisierter Gewalt betroffene Personen begleiten. Hier leistete die EKHN insofern Pionierarbeit, als dass von Anfang an betroffene Personen einbezogen waren. Diese Ansätze waren bundesweit wegweisend und flossen auch in den Aktionsplan der EKD gegen sexualisierte Gewalt ein.Ein wichtiger Schritt, um gegen sexualisierte Gewalt vorzugehen, war die Verabschiedung des Gewaltpräventions-Gesetzes von 2020. Es fasst zahlreiche Einzelmaßnahmen auch aus den Jahren und Jahrzehnten zuvor zusammen und definiert unter anderem klare Standards zu verpflichtenden Schutzkonzepten in kirchlichen Einrichtungen. Es stellt außerdem verbindliche Verhaltensanforderungen an Haupt- und Ehrenamtliche, wie zum Beispiel ein Distanz- und Abstinenzgebot in besonderen Macht- und Vertrauensverhältnissen und bei besonderen Abhängigkeiten auf. Verbindlich werden darin neben der Prävention auch Intervention und Aufarbeitung festgelegt.
Im Oktober 2022 hat in Hessen-Nassau eine unabhängige Anerkennungskommission ihre Arbeit begonnen. Sie ist von der Kirchenleitung der EKHN berufen worden, um die Verantwortung der Kirche für erlittene sexualisierte Gewalt im Raum der EKHN und ihrer Diakonie durch Anerkennungsleistungen zum Ausdruck zu bringen. Eine solche Leistung kann erlittenes Unrecht selbstverständlich nicht ungeschehen machen, aber sie will zeigen, dass Vorfälle aufgearbeitet werden und betroffene Personen Recht erfahren sollen.
2022 nahm dann die oben erwähnte Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt ihre Arbeit auf. Das interdisziplinäre Team ist direkt dem Kirchenpräsidenten zugeordnet und arbeitet unter Einbindung einer betroffenen Person.