Geistliche Impulse
Die Herrnhuter Tageslosung
Bad Homburg, 15.03.2018 10:51 Uhr

Synode Evangelisches Dekanat Hochtaunus

Weniger Pfarrstellen, erweitertes Engagement in der Flüchtlingshilfe und gemeindeübergreifende Kita-Trägerschaft

Um die Arbeit der vielen Ehrenamtlichen in der Flüchtlingshilfe im Hochtaunus zu verbessern, haben die 51 Synodalen aus 31 Kirchengemeinden im Hochtaunus auf Ihrer Versammlung am vergangenen Freitag (9. März) in der Versöhnungsgemeinde Oberursel die Einrichtung einer befristeten Projektstelle zur Begleitung Ehrenamtlicher in der Flüchtlingsarbeit beschlossen. Bis zum 31.3.2020 wird diese Stelle (0,125 Stellenumfang) mit dem Referenten für Gesellschaftliche Verantwortung der Evangelischen Kirche im Hochtaunus, Tobias Krohmer, besetzt. Finanziert wird die Stelle zu 50 Prozent von der evangelischen Landeskirche und zu 50 Prozent vom Evangelischen Dekanat Hochtaunus. „Dr. Krohmer leistet bei der Begleitung von Ehrenamtlichen in der Flüchtlingshilfe eine hervorragende Arbeit“ freute sich der Synodale Lutz Kunze aus Friedrichsdorf. „Das Engagement von Ehrenamtlichen geschieht hier oft über einen langen Zeitraum und es hat sich gezeigt, dass die Unterstützung von Hauptamtlichen wichtig ist, um diese Arbeit zu stärken und aufrechtzuerhalten.“

Außerdem auf der Tagesordnung der Synode stand die Pfarrstellenbemessung für den Zeitraum 2020 bis 2024. Die Pfarrstellenbemessung regelt, wie viele Pfarrstellen den Kirchengemeinden und den übergemeindlichen Diensten in einer Region zur Verfügung stehen. Dabei spielen die Anzahl der Kirchenmitglieder, die Fläche einer Kirchengemeinde sowie weitere Faktoren eine Rolle. Begründet ist die Pfarrstellenbemessung in einem Beschluss der Kirchensynode der evangelischen Landeskirche EKHN (Evangelische Kirche in Hessen und Nassau): Um dem Rückgang der Mitgliederzahlen in der Personalplanung Rechnung zu tragen, soll die Anzahl der Pfarrstellen jedes Jahr um 1,4 Prozent reduziert werden. Für das Dekanat Hochtaunus bedeutet dies eine Verringerung der 40,5 Pfarrstellen bis zum 31.12.2022 um 0,5 Stellen und bis zum 31.12.2024 um zwei weitere Stellen. Im Dekanat Hochtaunus waren zum Stichtag der Pfarrstellenbemessung am 31.12.2016 55.550 Menschen Mitglied der Evangelischen Kirche. Vor zehn Jahren waren es noch knapp 65.000.
Zudem fällt die halbe Stelle für City-Kirchenarbeit in Bad Homburg zum 31.12.2019 weg. Diese Kürzung geht auf einen Beschluss der Kirchensynode der EKHN zurück und kann nicht durch die Dekanatssynode des Dekanats Hochtaunus mit anderen Pfarrstellen im Dekanat budgetiert werden.
Wo die anderen 2,5 Stellen reduziert werden, ist noch nicht beschlossen. Die Dekanatssynode muss allerdings bis zum 31.12.2018 einen Sollstellenplan verabschieden, in dem die Kürzungen vollzogen sind. Zu diesem Zweck wurde am 9. März von der Synode eine Steuerungsgruppe eingesetzt. Diese wird einen Vorschlag erarbeiten, wo die Stellenkürzungen möglichst verträglich umgesetzt werden können, damit die Evangelische Kirche im Hochtaunus ihrem Auftrag auch weiterhin gut nachkommen kann. Eine Rolle wird hierbei auch die Kooperation in kirchlichen Nachbarschaftsregionen spielen. Pfarrstellen können weiterhin einzelnen Kirchengemeinden zugeordnet werden, künftig aber auch Kooperationsräumen aus mehreren Gemeinden, wenn diese das wünschen. In jedem Fall muss in Zukunft über Gemeindegrenzen hinweg gedacht werden. Dazu ist es notwendig, Gemeinden in Nachbarschaftsregionen zusammenzufassen. „Es wäre aber sehr problematisch, wenn am Ende einzelne Gemeinden keiner Region zugeordnet werden, für sich allein stünden und mit möglichen Kürzungen der Pfarrstelle alleine gelassen würden“, betonte Dekan Michael Tönges-Braungart. Es sei geboten gemeinsam zu überlegen, wie der Pfarrdienst in einer Region mit weniger Pfarrstellen gut organisiert werden könne. Die Dekanatssynode wird über die Überlegungen der Steuerungsgruppe auf ihrer Tagung im September 2018 informiert. Auf einer Sondersynode im Sommer 2019 soll dann über den Sollstellenplan entschieden werden. Die Steuerungsgruppe besteht aus Dekan Michael Tönges-Braungart, Präses Peter Vollrath-Kühne sowie aus Vertreterinnen und Vertretern aus der Pfarrerschaft, ehrenamtlichen Kirchenvorständen und dem übergemeindlichen Dienst.
Im Einzelnen sind dies: Pfarrerin Lieselotte Hentschel, Pfarrer Christoph Gerdes (beide Bad Homburg), Pfarrerin Kerstin Steinmetz (Usingen-Eschbach), Pfarrer Matthias Laux (Wehrheim), Gerrit Mai (Wehrheim), Bärbel Sorg (Gemünden), Cornelia Kuhn (Oberstedten), Dr. Falk von Craushaar (Oberursel) sowie Yvonne Dettmar und Pfarrerin Beatrice Fontanive (beide übergemeindlicher Dienst).

Über die geplante gemeindeübergreifenden Kita-Trägerschaft informierte Präses Peter Vollrath-Kühne die Synodalen: „Ziel dieser gemeinsamen Trägerschaft ist die Entlastung der Kirchenvorstände und Pfarrpersonen beim Betrieb einer Kita durch eine zentrale Steuerung, Organisation und Verwaltung“ erläuterte Vollrath-Kühne. Außerdem sollen sich die Kitas bei personellen Engpässen wechselseitig aushelfen können. Die durch die wegfallenden Verwaltungsaufgaben gewonnenen Freiräume, bedeuteten mehr Zeit für pädagogische Arbeit und Verkündigung – „und sind damit eine gute Möglichkeit das evangelische Profil weiter zu stärken“, so Vollrath-Kühne. Seit Oktober 2017 arbeite eine Steuerungsgruppe an einem Konzept für eine gemeindeübergreifende Kita-Trägerschaft im Dekanat, über das die Dekanatssynode auf einer ihrer nächsten Tagungen informiert werde. „In dieses Konzept fließen die Resultate von Gesprächen und Infoveranstaltungen mit Kirchenvorständen, Kita- Leitungen und Mitarbeitenden ein“, so der Präses des Synode weiter. Im kommenden Jahr könne es dann zu einem Beschluss der Synode zur gemeindeübergreifenden Kita-Trägerschaft kommen.

Hintergrundinformationen Pfarrstellenbemessung
Im Jahr 2017 hat die Synode der Evangelischen Landeskirche in Hessen und Nassau (EKHN) intensiv über die Gestaltung des Pfarrdienstes und die Umsetzung der Pfarrstellenbemessung in den kommenden Jahren beraten. Das Ergebnis wahrt die Kontinuität zu dem vorherigen Verfahren, indem im Rahmen der Pfarrstellenbemessung erneut eine Anpassung an die Mitgliederentwicklung erfolgt. Gleichzeitig wurden aber zusätzliche Maßnahmen beschlossen, um die Folgen des Rückgangs der Zahl der Pfarrerinnen und Pfarrer verantwortlich zu gestalten, der sich aufgrund des Verhältnisses von Ruhestandsversetzung und Neueinstellung ergeben wird. Mit der Möglichkeit, Gemeindepfarrstellen in Kooperationsräumen zu errichten, richtet sich der Blick über Gemeindegrenzen hinaus und wird das Miteinander fördern können. Das Zusammenspiel der Dienste und Ämter wird gestärkt werden, indem Stellen aus dem regionalen und gesamtkirchlichen Pfarrdienst verstärkt an anderen Berufsgruppen übertragen werden (1,5 Prozent pro Jahr). Zudem werden mit den Vakanzquoten und der Möglichkeit von Verwaltungsdienstaufträgen für Pfarrerinnen und Pfarrer im Ruhestand auch Regelungen vorgesehen, um den zu erwartenden Vakanzen am Ende des Bemessungszeitraumes zu begegnen. Hierzu kann auch der Predigtdienstauftrag beitragen, der für alle Pfarrerinnen und Pfarrer mit einem regionalen und gesamtkirchlichen Dienstauftrag vorgesehen wird. Die Aufstockung der Dekanspfarrstellen soll die Dekanate bei der Umsetzung und Gestaltung der kommenden Veränderungsprozesse unterstützen. Die Pfarrstellenreduktion im Rahmen der Pfarrstellenbemessung 2020 bis 2024 wird nicht mehr – wie in der vorausgegangenen Bemessung – in einem Zeitraum von fünf Jahren, sondern in zwei Stufen erfolgen, um die Folgen des starken Rückgangs der Pfarrerinnen und Pfarrer in dieser Zeit abzufangen. Daher entfallen bis zum 31. Dezember 2022 in der EKHN 4,2 % der Pfarrstellen. Bis zum 31. Dezember 2024 entfallen weitere 2,8 % der Pfarrstellen. Die Übertragung von derzeitigen Pfarrstellen in bestimmten Arbeitsfeldern an andere Berufsgruppen (sogenannter Professionen-Mix) ist bis zum 31. Dezember 2024 umzusetzen.
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